Gemeinsam für eine nachhaltige Entwicklung: Zusammenarbeit mit der Wirtschaft

Chancen nutzen, Herausforderungen weltweit angehen – das will die deutsche Entwicklungspolitik gemeinsam mit innovativen Partnern aus der Wirtschaft. Nur gemeinsam mit der Privatwirtschaft lässt sich ein nachhaltiger und produktiver Agar- und Ernährungssektor schaffen.

Wie funktioniert die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Agrar- und Ernährungssektor?

Das Erreichen der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 und die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens kann nur in Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und insbesondere dem Privatsektor verwirklicht werden. Die deutsche Entwicklungspolitik nutzt die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, um gemeinsam verantwortungsvoll in den Agrar- und Ernährungssektors in Entwicklungs- und Schwellenländer zu investieren.

 

Doch was bedeutet überhaupt die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Agrar- und Ernährungssektor konkret? Der folgende Erklärfilm erläutert Ihnen kurz und bündig das Ziel und die verschiedenen Rollen bei einer solchen Entwicklungspartnerschaft zwischen Staat und Wirtschaft.

 

 

Welche Regeln gelten für eine Zusammenarbeit im Agrar- und Ernährungssektor?

Nur wenn ein entwicklungspolitischer Mehrwert vorliegt, werden Kooperationen mit der Wirtschaft eingegangen. Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft unterliegt festen Regeln.

 

Zum einen gelten internationale Umwelt- und Sozialleitlinien wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen; zum anderen sind die Kooperationspartner an die Richtlinien des Entwicklungsministeriums (BMZ) gebunden.

Der Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor stellt sicher, dass durch die Entwicklungspartnerschaften die Lebensbedingungen der Menschen im ländlichen Raum wesentlich verbessert werden. Die folgende Infografik zeigt anschaulich die spezifischen Voraussetzungen für Entwicklungspartnerschaften im Agar- und Ernährungssektor. Diese Kriterien sind für alle Entwicklungspartnerschaften bindend, die thematisch in dieser Branche verortet sind und gelten für alle Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungspolitik gleichermaßen.

Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor

Folgende Kriterien sind verpflichtend

Nachhaltige Produktion / Verarbeitung

Es werden ausschließlich Projekte gefördert, die ökologisch, sozial und wirtschaftlich nachhaltig sind und dem Menschenrechtsansatz entsprechen. Nachhaltige Landwirtschaft minimiert die Schadstoffbelastung von Wasser und Böden und verbessert die Bodenfruchtbarkeit.

Anpassung an den Klimawandel

Die Projekte unterstützen die Anpassung an den Klimawandel. Innovative Maßnahmen, die die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft verringern, werden gefördert.

Stärkung bäuerlicher Organisationen

Die Projekte fördern bäuerliche Betriebe und Organisationen. Sie stärken die wichtige Rolle von Frauen in der Landwirtschaft.

Verbesserte Pflanzensorten

Kleinbäuerinnen und Kleinbauern haben Zugang zu verbesserten Pflanzensorten. Die Projekte schützen die genetischen Pflanzenressourcen, nutzen diese nachhaltig und erkennen das Recht auf Schutz von traditionellem Wissen an. Das Recht der kleinbäuerlichen Betriebe auf Vermehrung, Aufbewahrung, Nutzung, Tausch und Verkauf von Saatgut wird respektiert. Der Einsatz von gentechnisch verändertem Saatgut wird nicht gefördert.

Beitrag zur Ernährungssicherheit

Die Projekte tragen zur lokalen Ernährungssicherung bei und fördern die Produktion und den Verzehr von gesunden und nährstoffreichen Lebensmitteln. Projekte, die sich negativ auf die Ernährungssicherheit auswirken, werden nicht unterstützt.

Wahlfreiheit der Betriebe

Die landwirtschaftlichen Betriebe entscheiden frei über ihre Produktionsmittel. Die Projektpartner beraten fair und transparent und geben keine Empfehlungen ab, die sich auf die Verwendung der eigenen Produkte beschränken.

Einhaltung von Arbeitsrechten

Für die Projekte gelten die Normen der International Labour Organisation (ILO), einschließlich der Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie das Verbot von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

Verantwortungsvolle Düngung

Die Projekte fördern den Einsatz von Düngemitteln für eine ausgewogene Nährstoffversorgung und einen langfristigen Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Sie berücksichtigen die klimatischen Bedingungen, die Bodenbeschaffenheit und die Anforderungen der Nutzpflanzen. Organische Dünger und Methoden des Nährstoffrecyclings werden bevorzugt.

Nachhaltiger Pflanzenschutz

Die Projekte fördern nachhaltige Pflanzenschutzstrategien, die sich auf die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes (IPS) stützen. Die Projektpartner verpflichten sich zur Einhaltung des internationalen Verhaltenskodex zum Pestizidmanagement der FAO/WHO. Bei der Beschaffung von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln gelten die Regeln und Vorschriften der deutschen Durchführungsorganisationen.

Sichere Nahrungsmittel

Die landwirtschaftlichen Produkte und Verarbeitungsprozesse folgen den international anerkannten Standards für Nahrungsmittelsicherheit.

Achtung von Menschenrechten

Die teilnehmenden Unternehmen achten die Menschenrechte gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Dafür wird die Einrichtung eines menschenrechtlichen Risikomanagement-Systems gemäß OECD Due Diligence Guidance empfohlen.

Gewinn für alle Seiten

Die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft wirkt! Die deutsche Entwicklungspolitik strebt danach, die für die gesamtgesellschaftliche Entwicklung relevanten Interessen der Privatwirtschaft mit sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeitszielen in Einklang zu bringen. Von dieser Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Agrar- und Ernährungssektor können alle profitieren. Eine leistungsfähige Agrar- und Ernährungswirtschaft ist der Schlüssel für eine nachhaltige Entwicklung der Entwicklungs- und Schwellenländer.

Gelungene Kooperationen zwischen öffentlichen und privaten Partnern setzen hierfür die notwendigen Synergien frei und erhöhen die Nachhaltigkeit der Wirkungen. Aus verschiedenen Perspektiven und Projekten beleuchten die folgenden Video-Testimonials den Mehrwert einer solchen Partnerschaft.

Für mehr Informationen zur Zusammenarbeit mit fairafric in Ghana siehe bitte hier.

Für mehr Informationen zur Zusammenarbeit mit Amru Rice in Kambodscha siehe bitte hier.

Für mehr Informationen zur Sustainable Aromatic Rice Initiative in Kooperation mit Mars Food und HERBA in Thailand siehe bitte hier.

Für mehr Informationen zur Zusammenarbeit mit Continental in Indonesien siehe bitte hier.

Für mehr Informationen zur Zusammenarbeit mit Harmless Harvest und Danone Ecosystem Fund in Thailand siehe bitte hier.

Weiterführende Publikationen

Grundsatzpapier zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft im Agrar- und Ernährungssektor

Voraussetzungen, Wirkungspfade und Chancen sowie Leitlinien

 

Mehr erfahren

„Chancen für Unternehmen – Leistungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und Außenwirtschafts-förderung für die Wirtschaft in Entwicklungs- und Schwellenländern“

Übersicht über weitere Förder-, Finanzierungs- und Kooperationsmöglichkeiten

 

Mehr erfahren

Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor

Technische Richtlinien

 

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Interaktive Infografik zum Referenzrahmen für Entwicklungspartnerschaften im Agrar- und Ernährungssektor

 

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Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte gerne an das Sektorvorhaben Landwirtschaft unter agriculture@giz.de